Nicht jedes Beweismittel ist gleich stark. Wir erklären, was vor Gericht trägt und woran Beweise typischerweise scheitern.
Foto- und Videoaufnahmen
Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum sind regelmäßig verwertbar, wenn sie verhältnismäßig sind und kein gravierender Eingriff in die Privatsphäre vorliegt. Aufnahmen aus oder in geschützte Innenräume hinein sind in aller Regel unverwertbar.
Detektivberichte
Strukturierte, chronologische Berichte mit Zeitachse, Orten, beteiligten Personen und Quellenangaben gelten als starkes Beweismittel. Sie werden ergänzt durch die mögliche Zeugenstellung des Detektivs.
Zeugenaussagen unserer Ermittler
Unsere Ermittler stehen vor Gericht als sachverständige Zeugen zur Verfügung. Das ist insbesondere in Familien- und Arbeitsverfahren wertvoll.
Digitale und OSINT-Beweise
Screenshots, Metadaten, archivierte Webseiten und Social-Media-Inhalte sind verwertbar, wenn die Erhebung dokumentiert ist und die Authentizität nachgewiesen werden kann. Wir setzen forensische Sicherungsverfahren ein.
Was typischerweise scheitert
Heimliche Tonaufnahmen ohne Rechtsgrundlage, GPS-Tracker an fremden Fahrzeugen ohne Einwilligung, Aufnahmen aus Innenräumen, gehackte Daten — solche 'Beweise' führen meist zu Verwertungsverboten und schaden dem Auftraggeber.
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